Normen für PSA
Für Arbeiten bei extremen Witterungsbedingungen, schlechten Sichtverhältnissen, gefährlichen Einflüssen von Hitze, Funkenflug oder starker Spannung reicht gewöhnliche Berufsbekleidung nicht aus. In verschiedenen Gefährdungsbereichen ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben. Es geht immer um den Schutz und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Anhand dieser Analyse wird die Art und der Umfang der Persönlichen Schutzausrüstung festgelegt und vor welchen Gefahren die Schutzbekleidung schützen muss. Wer Schutzausrüstung welcher Kategorie zu tragen hat, regelt eine EU-Verordnung für PSA.
PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die PSA unterliegt einer EU-weiten PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Hier sind die unterschiedlichen Gefährdungskategorien definiert, an denen sich Sicherheitsbeauftragte orientieren müssen. Die PSA-Verordnung unterscheidet generell drei Risikokategorien.
Kategorie I
Sie umfasst ausschließlich geringfügige Risiken, wie
- oberflächliche mechanische Verletzungen
- längerer Kontakt mit Wasser
- Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln
- Kontakt zu heißen Oberflächen mit weniger als 50° C
- Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung
- Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind (z. B. Regen)
Kategorie II
Diese Kategorie umfasst alle Risiken, die nicht von den Kategorien I und III abgedeckt sind. Personen, die in Gefährdungsbereich arbeiten, die mit einem mittleren Risiko eingestuft werden, tragen Schutzkleidung der Kategorie II (z. B. Warnschutzbekleidung oder Bekleidung für leichten Hitzeschutz).
Kategorie III
Sie beinhaltet ausschließlich Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen können, wie
- gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische
- Atmosphäre mit Sauerstoffmangel
- schädliche biologische Agenzien (chemische Stoffe oder Mischungen)
- ionische Strahlung
- Warme oder kalte Umgebungen, die vergleichbare Auswirkungen haben wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100°C oder -50°C oder kälter
- Stürze aus der Höhe
- Stromschlag oder Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
- Ertrinken
- Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
- Hochdruckstrahl
- Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche
- schädlicher Lärm
Zertifizierung
Schutzbekleidung der Kategorien II und III müssen durch externe Stellen zertifiziert werden. Dazu wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Eine Baumusterprüfbescheinigung ist eine Beurkundung mit detaillierten Prüfberichten zu einem speziellen Kleidungsstück. Es werden Artikelbeschreibung, verwendete Materialien und die erfüllten Schutznormen vermerkt. Die Gültigkeit dieser Bescheinigung ist seit 2010 auf fünf Jahre begrenzt.
Nachträgliche Veredelung
Wenn eine Schutzbekleidung nachträglich durch Logos, Embleme, Stickereien oder Reflexstreifen veredelt werden soll, kann die Schutzwirkung der Bekleidung herabgesetzt oder ganz aufgehoben werden. Die Zertifizierung der Schutzkleidung kann erlöschen. Veränderungen aller Art müssen daher vor dem Einsatz auf ihre Auswirkungen hin überprüft werden.
Die Hersteller von Schutzbekleidungen der Kategorien II und III haben mögliche Veränderungen beim Prüfinstitut mit anzugeben. Daher ist Vorsicht bei der Veredelung geboten, um die Schutzwirkung der Kleidung beizubehalten. Im Zweifelsfall verzichten Sie auf eine Veredelung zu Gunsten der Sicherheit des Trägers.
Informationen aus dem Wäscheetikett
Suchen Sie PSA mit Mindestanforderungen für Ihre Mitarbeiter, achten Sie auf die Zertifizierung der Produkte. Diese können Sie zum Beispiel dem Wäscheetikett entnehmen. Für Wäscheetiketten in PSA gibt es besondere Vorschriften. Im Etikett finden Sie folgende Angaben:
- Inverkehrbringer mit Adresse
- Artikelnummer des Produktes
- Zusammensetzung des Materials
- Normen in Piktogrammen und Klassen
- Der Hinweis ‚CE‘ gibt an, dass es sich um ein zertifiziertes Bekleidungsstück handelt. Die 4stellige Nummer, der der PSA der Kategorie III angehängt wird, ist die Nummer des zuständigen Prüfinstitutes.
- Ein ‚I‘ dient Ihnen als Hinweis, dass zu diesem Bekleidungsteil eine Infobroschüre mit wichtigen Hinweisen beiliegt.
- Größenangaben zu diesem Produkt