Kopfschutz

Der Kopf- und Nackenschutz ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Er umfasst dabei lediglich Schutzhelme und Anstoßkappen, nicht aber Augen-, Ohren- oder Gesichtsschutz. Für den Kopf- oder Nackenschutz gelten folgende Bestimmungen: die PSA-Verordnung, die DIN 397 Industrieschutzhelme/Bauhelme und die DIN 812 Industrie-Anstoßkappen.

PSA-Verordnung
Zunächst möchten wir hier den Auszug aus der PSA-Verordnung nennen, der den Kopfschutz behandelt. Beschrieben werden Anforderungen und Einsatzgebiete. Danach gehen wir auf die entsprechenden Normen für Schutzhelme und Anstoßkappen ein.
Auszug aus der PSA-Verordnung:

1.    Kopf- und Nackenschutz ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Kopfes und des Nackens einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und vor anderen Schädigungen.
2.    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern Kopf- und Nackenschutz zur Verfügung stellen, wenn für diese eine oder mehrere der nachfolgenden Gefahren (§4) bestehen:

  • Mechanische Gefahren durch herabfallende Gegenstände, Anstoßen an Gegenstände, pendelnde, umfallende oder wegfliegende Gegenstände, erfasst werden durch bewegte oder drehende Teile von Arbeitsmitteln oder sonstige Gegenstände,
  • thermische Gefahren durch Kontakt mit heißen oder kalten Oberflächen, Medien (Berührungswärme, -kälte), Gasen (Konvektionswäme), Wärmestrahlung, Flammenentwicklung, Funken oder Spritzer heißer Flüssigkeiten
  • elektrische Gefahren,
  • Gefahren durch Hitze, Kälte, Nässe oder Witterung,
  • Gefahren durch optische oder ionisierende Strahlung.

 

3.    Bei der Auswahl eines bestimmten Kopf- oder Nackenschutzes sind insbesondere vorhandene Besonderheiten der Träger bezüglich Kopfform oder Folgen von Erkrankungen oder Verletzungen zu berücksichtigen, die eine besondere Anpassung des Kopf- oder Nackenschutzes erforderlich machen.
4.    Arbeitgeber müssen bei der Benutzung von Kopf- oder Nackenschutz Folgendes gewährleisten:

  • Für jeden gefährdeten Arbeitnehmer muss ein Kopf- oder Nackenschutz zur alleinigen Benutzung zur Verfügung stehen.
  • Zubehörteile dürfen nur entsprechend den Herstellerangaben angebracht oder ausgetauscht werden.
  • Auf Kopf- oder Nackenschutz dürfen Anstrichstoffe, Lösemittel, Klebemittel oder selbstklebende Etiketten nur dann aufgebracht werden, wenn die Schutzwirkung nicht beeinträchtigt wird. Dabei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
  • Schutzhelme müssen so angepasst oder eingestellt werden, dass ein Herabfallen des Helmes vom Kopf bei Bewegungen des Trägers verhindert wird. Erforderlichenfalls sind Schutzhelme mit Kinnriemen zu verwenden. Das gilt auch für Anstoßkappen.

 

Bauhelm-gelb
DIN 397 Industrieschutzhelme/Bauhelme
Diese Europäische Norm legt allgemeine Anforderungen sowie Anforderungen an die Schutzfunktion von Industrieschutzhelmen fest. Die Grundanforderungen sind:

  • Stoßdämpfung (durch elastische und plastische Verformung)
  • Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände)
  • Flammbeständigkeit
  • elastischer Durchgangswiderstand
  • Gewährleistung eines optimalen Sitzes

 

Daneben gibt es Schutzhelme für folgende Spezialanwendungen, die jeweils besonders geprüft werden:

  • Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis –30 °C
  • Einsatz bei sehr hohen Temperaturen, 150 °C
  • Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V
  • Gefährdung durch Spritzer von geschmolzenem Metall (MM)
  • Gefährdung durch seitliche Beanspruchung (LD)

 

Industrieschutzhelme nach DIN 297 sind gekennzeichnet durch einprägte oder eingegossene Informationen. Diese sind:

  • die angewandte Norm (EN 397)
  • Namen oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellers
  • Helmtyp
  • Größe und Größenbereich (kopfumfang in cm)
  • CE-Kennzeichnung (Grundanforderungen) müssen laut DIN EN 397 gewährt werden


Helmmaterialien und ihre Eigenschaften
Man unterscheidet Duroplast-Helme und Thermoplast-Helme. Wobei für beide Materialfamilien mehrere Einzelstoffe Verwendung finden. Materialien für Duroplast Helme sind durch Wärme nicht verformbar. Sie unterliegen nicht der Einwirkung von UV-Strahlung (Sonnenlicht), sind sehr alterungsbeständig und abriebfest. Sie eignen sich für den Einsatz in Kaltbetrieben. Im Allgemeinen haben sie eine Lebensdauer von 8 - 10 Jahren.
Materialien für Thermoplast-Helme werden unter Hitze und Druck gefertigt. Ihre herausragenste Eigenschaft ist ihre Einsatzmöglichkeit bei sehr hohen Temperaturen bis zu 200° C. Sie sind etwas empfindlicher gegenüber UV-Strahlung und verfügen nur über eine Lebensdauer bis zu 4 Jahren.
Schutzhelme dienen im Allgemeinen der Abfederung von Aufprallen, wobei die Helmschale teilweise zerstört bzw. beschädigt werden kann und darf. Nach einem harten Stoß oder Aufprall sollte ein Helm ausgewechselt werden, auch wenn die Zerstörung nicht direkt sichtbar ist. Der Helm verliert seine schützenden Eigenschaften. Auch bei allen sichtbaren Mängeln sind Helme umgehend auszutauschen, um die Träger bei der Arbeit nicht zu gefährden.

Anstosskappe-blau
DIN 812 Industrie-Anstoßkappen
Die DIN 812 legt die Kriterien fest für die physikalischen Anforderungen (zum Beispiel Werkstoffe und Konstruktion) sowie Anforderungen an die Schutzfunktion (zum Beispiel Stoßdämpfung und Durchdringungsfestigkeit) fest. Weiterhin muss der korrekte Sitz der Kappe gewährleistet sein, um seinen Träger wirkungsvoll zu schützen.
Es gibt weitere Anstoßkappen, die spezielle Anforderungen erfüllen:

  • Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis -30 °C
  • Flammenbeständigkeit
  • Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V

 

Über die Lebensdauer gibt es in den Richtlinien und Regelungen keine besonderen Hinweise, jedoch gilt wie bei den Helmen, nach einem schweren Stoß sollte auch die Anstoßkappe ausgetauscht werden.


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