Augen- und Gesichtsschutz sind Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Das Auge bzw. das Gesicht können durch verschiedene Einwirkungen geschädigt werden:
- mechanisch
- optisch
- chemisch oder
- thermisch
Gefahren für das Auge
Mit den oben genannten Einwirkungen können die drei Bestandteile des Auges verletzt werden:
- Hornhaut des Auges
- Augapfel
- Netzhaut
Für die Hornhaut des Auges gibt es Gefahren durch Staub, Splitter, Spritzer, Insekten, Chemikalien, Wind, Kälte und Hitze. Der Augapfel ist gefährdet durch starken äußeren Druck und die Netzhaut ist durch übermäßiges Licht, UV-Licht, Laserlicht gefährdet.
Die Gefährdungen sind bei der Arbeit, beim Sport und in der Freizeit möglich. Den Schutz beim Sport und in der Freizeit hat jeder selbst zu regeln, aber für die Arbeit ist der Arbeitgeber zuständig. Er sorgt mit entsprechenden Schutzbrillen für die Sicherheit seiner Mitarbeiter/innen.
Sehschwäche – eine zusätzliche Herausforderung
Ist ein Mitarbeiter Brillenträger, stellt das eine zusätzliche Herausforderung für die Ausführung der Schutzbrille dar. Sie soll schützen und die Sehschwäche ausgleichen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten des Schutzes. Eine ist die Kombination aus Schutzbrille und Sehstärkenkorrektur, eine sogenannte Korrekturschutzbrille. Die andere ist eine Überbrille, die das Tragen einer ‚normalen‘ Brille darunter ermöglicht. Überbrillen haben Nachteile: Sie beschlagen schnell und verursachen häufig Doppelbilder oder Spiegelungen. Sie können nur für kurzfristige Tätigkeiten von wenigen Minuten eingesetzt werden.
Welche Brille für welche Arbeit?
In vielen Berufsbildern sind Arbeitsschutzbrillen erforderlich. Die entsprechenden Schutzverordnungen regeln das. Tätigkeiten, für die eine Arbeitsschutzbrille erforderlich ist, sind häufig solche, bei denen gesägt, gebohrt, gefräst oder gehämmert wird. Hier wird ein Schutz vor Splittern, Späne, Staub, Funken etc. benötigt. In Laboren, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird, sind die Augen vor Spritzern zu schützen. Weiterhin betroffen sind Tätigkeiten, bei denen mit einer besonders starken Lichtquelle gearbeitet wird z.B. Schweißen oder Laserstrahlung. Und es gibt Tätigkeiten, bei denen man in der Nähe großer Hitze arbeitet z.B. Öfen aller Art.
Vorschriften und Regeln zu Schutzbrillen
Alle Schutzbrillen müssen den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entsprechen und durch ein akkreditiertes Prüfinstitut zertifiziert werden (PSA Schutzklasse Kategorie III). Schutzbrillen für den Arbeitseinsatz weisen eine von der EU fest vorgegebene Kennzeichnung auf (siehe auch PSA-Verordnung). Wenn Sichtscheibe und Gestell aus unterschiedlichen Materialien gefertigt wurden, müssen diese unabhängig voneinander gekennzeichnet sein.
Neben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV), gibt es zahlreiche die Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Diese sind im Einzelnen:
- Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)
- Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B2)
- BG-Regel „Grundsätze der Prävention“ (BGR A1)
- BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500), insbesondere Kapitel 2.26 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“
- BG-Information „Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (BGI 566)
- BG-Information „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ (BGI 578)
Ergänzend dazu gibt es zahlreiche Normen, von der bereits die DIN EN 166 oben genannt wurde. Alle finden Sie hier auf einen Blick:
- DIN EN 165 Persönlicher Augenschutz; Wörterbuch
- DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz; Anforderungen
- DIN EN 167 Persönlicher Augenschutz; Optische Prüfverfahren
- DIN EN 168 Persönlicher Augenschutz; Nichtoptische Prüfverfahren
- DIN EN 169 Persönlicher Augenschutz; Filter für das Schweißen und verwandte Techniken; Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung
- DIN EN 170 Persönlicher Augenschutz; Ultraviolettschutzfilter; Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung
- DIN EN 171 Persönlicher Augenschutz; Infrarotschutzfilter; Transmissionsanforderungen und empfohlene Verwendung
- DIN EN 172 Persönlicher Augenschutz; Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch
- DIN EN 174 Persönlicher Augenschutz ; Skibrillen für den alpinen Skilauf
- DIN EN 175 Persönlicher Augenschutz; Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
- DIN EN 207 Persönlicher Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)
- DIN EN 208 Persönlicher Augenschutz; Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laserjustierbrillen)
- DIN EN 379 Persönlicher Augenschutz; Automatische Schweißerschutzfilter
- DIN EN 1731 Persönlicher Augenschutz; Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Gewebe
- DIN EN 1836 Persönlicher Augenschutz; Sonnenbrillen und Sonnenschutzfilter für den allgemeinen Gebrauch und Filter für die direkte Beobachtung der Sonne
- DIN EN 1938 Persönlicher Augenschutz ; Schutzbrillen für Motorrad- und Mopedfahrer
- DIN EN 12254 Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
- DIN 58214 Augenschutzgeräte; Schutzhauben; Begriffe, Formen und sicherheitstechnische Anforderungen
Wer zahlt die Kosten für eine Arbeitsschutzbrille?
Der Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet, eine geeignete Schutzbrille zur Verfügung zu stellen. Das heißt in der Praxis, dass der Arbeitgeber eine Überbrille zur Verfügung stellen muss. Wird eine Arbeitsschutzbrille in Sehstärke benötigt, muss er nur den Anteil für den Schutz des Auges tragen und der Arbeitnehmer den Anteil zur Sehstärkenkorrektur.
Viele Unternehmer übernehmen aber die Kosten für die gesamte Brille. Denn finnische Studien haben ergeben, dass Korrektionsschutzbrillen, die von den Benutzern tatsächlich ständig getragen werden, sechsmal länger getragen werden als normale Schutzbrillen. Daher kann sich eine solche Investition für den Arbeitgeber durchaus lohnen, zumal die Qualität der erbrachten Arbeit besser ist als beim gleichzeitigen Tragen von Korrektionsbrille und Überbrille. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber empfiehlt sich in jedem Fall für den Arbeitnehmer.
Unsere Beratung zu Arbeitsschutzbrillen
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Sortiment an Schutzbrillen. Auch in Standardsehstärken.
Wenn Sie jedoch eine spezielle Sehschwäche wie eine Hornhautverkrümmung haben, arbeiten wir mit einigen Fachoptikern zusammen, die diese besonderen Gläser für Arbeitsschutzbrillen anfertigen.
Allgemeine Informationen bietet auch die Informationsbroschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV).
Welche Arbeitsschutzbrille für Sie und Ihre Mitarbeiter/innen in Frage kommen, klären wir gern in einem Telefonat.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.