Atemschutz Normen FFP1 FFP2 FFP3

Die Atmung

Die Atmung des Menschen ist lebensnotwendig. Ein Neugeborenes atmet zwischen 40-45 mal in der Minute, der erwachsene Mensch zwischen 12 und 18 mal. Schon nach wenigen Sekunden führt Sauerstoffmangel im Gehirn zur Bewusstlosigkeit. Nach wenigen Minuten ist es unwiderruflich geschädigt. Nach etwa zehn Minuten ohne Sauerstoff stirbt das Gehirn endgültig. Damit erlischt auch die Fähigkeit, selbst zu atmen.

Aus diesem Grund bedarf es der ausreichenden Versorgung des Menschen mit Sauerstoff und sauberer Atemluft.

Die Atemwege, die Lunge und damit der gesamte Organismus müssen beim Atmen auch gegen verschiedene schädliche Stoffe, Aerosole, Feinstaub und Rauch geschützt werden. Partikel können krebserregend oder radioaktiv sein, andere schädigen das Atmungssystem des Körpers über Jahrzehnte hinweg und führen zur langfristigen Entwicklung schwerer Erkrankungen. Schädlich sind auch Organismen, die über die Atemwege in den Körper gelangen.

Ein Atemschutz muss daher immer dann getragen werden, wenn Gefährdungen durch Schadstoffe in der Luft und/oder durch Sauerstoffmangel bestehen.

Zwei Arten von Atemschutz

Man unterscheidet zwei Arten von Atemschutz:

1)      Umgebungsluftabhängig
2)      Umgebungsluftunabhängig

Umgebungsluftabhängiger Atemschutz

Bei den umgebungsluftabhängigen Atemschutzmasken handelt es sich um filtrierende Halbmasken, die je nach Klasse vor partikelförmigen Schadstoffen wie beispielsweise Aluminiumstaub und -rauch, Glasfaser, Holzstaub und weiteren Schadstoffpartikeln schützen. In medizinischen Arbeitsfeldern wird zum Schutz vor Infektionen ein Mund-Nasen-Schutz verwendet, der nicht zu den Atemschutzgeräten zählt.

Atemschutzmasken schützen vor lungengängigem Staub, Rauch und Flüssigkeitsnebel (Aerosol), nicht aber vor Dampf und Gas. Das Klassifizierungssystem unterteilt sich in drei FFP Klassen, das Kürzel FFP steht dabei für „filtering face piece“. Eine Atemschutzmaske bedeckt Nase und Mund und setzt sich zusammen aus verschiedenen Filtermaterialien und der Maske selbst. Vorgeschrieben sind sie an Arbeitsplätzen, an denen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten wird. Dies ist die maximal zulässige Konzentration von Stäuben, Rauch und Aerosolen in der Atemluft, die nicht zu gesundheitlichen Schäden führt. Wird sie überschritten, sind Atemschutzmasken verpflichtend.

Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken mit Wechselfiltern sind nach DIN EN 149:2001 und A1:2009 in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt, die je nach Belastung für verschiedene Einsatzbereiche im Betrieb geeignet sind:

1)      FFP 1
2)      FFP 2
3)      FFP 3

 FFP 1

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen weder giftige noch fibrogene Stäube und Aerosole zu erwarten sind. Sie filtern mindestens 80 % der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm – und sie dürfen eingesetzt werden, wenn die der Arbeitsplatzgrenzwert nicht höher als bis um das 4-fache überschritten wird. Im Bauwesen oder in der Nahrungsmittelindustrie sind Atemschutzmasken der Klasse FFP1 meist ausreichend.

FFP2

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. Eingesetzt werden Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 beispielsweise in der Metallindustrie oder auch im Bergbau. Dort geraten Arbeiter in Berührung mit Aerosolen, Nebel und Rauchen, die langfristig zur Entstehung von Atemwegserkrankungen wie Lungenkrebs führen und die das Risiko von Folgeerkrankungen wie einer aktiven Lungentuberkulose massiv erhöhen.

FFP 3

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von maximal 5% und einem erforderlichen Schutz von mindestens 99% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm sind sie dazu in der Lage, giftige, krebserregende und radioaktive Partikel zu filtern. Diese Atemschutzmasken sind einsetzbar in Arbeitsumgebungen, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird. Verwendet werden sie beispielsweise in der chemischen Industrie.

Umgebungsluftunabhängiger Atemschutz

Unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz werden Geräte verstanden, welche den Atemschutzgeräteträger von der Umgebungsatmosphäre isolieren und mit atembarem Gas aus einer nicht verunreinigten Quelle versorgen. Diese Geräte werden daher auch als Isoliergeräte bezeichnet und bestehen aus einem Atemanschluss und einer Luftversorgungseinrichtung.

Isoliergeräte lassen sich unterteilen in frei tragbare Behälter- und Regenerationsgeräte sowie nicht frei tragbare Druckluftschlauch- und Frischluftschlauchgeräte.

Zum Einsatz kommen diese, wenn die Umgebungsluft zu wenig Sauerstoff enthält, weniger als 17 Vol.-%, oder es sind giftige Gase vorhanden, die durch Gas- oder Kombinationsfilter nicht absorbiert werden können und ist die Art und/oder die Konzentration der Atemgifte unbekannt, muss umgebungsluftunabhängiger Atemschutz verwendet werden. Meist werden frei tragbare Isoliergeräte z. B. Pressluftatmer verwendet. Aufgrund der begrenzten Luftmenge ist jedoch die Einsatzzeit meist auf 15–30 Minuten beschränkt. Die Einsatzdauer ist abhängig vom Alter des Atemschutzgeräteträgers, der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Art der Belastung im Einsatz. Wird eine längere Einsatzdauer von mitunter mehreren Stunden erforderlich beispielsweise im Bergbau oder bei Tunneleinsätzen, kommen so genannte, Regenerationsgeräte oder Kreislaufgeräte zum Einsatz.

Da im Einsatz bei der Feuerwehr schwer einzuschätzen ist, ob wirklich genug Sauerstoff in der Umgebungsluft vorhanden ist und sich bei Bränden oder ausströmenden Gasen die Zusammensetzung der Luft sehr schnell und stark verändern kann, wird hauptsächlich der umgebungsluftunabhängige Atemschutz eingesetzt.

 

‚Corona-Masken‘

Sogenannte Alltagsmasken auch Mund-Nasen-Schutz genannt unterliegen im Gegensatz zu Atemschutzmasken keinen Normen. Sie können selbstgenäht aus Baumwolle oder Polyester oder als Einwegmasken aus Polypropylen hergestellt sein. Diese Masken schützen nicht vor dem Einatmen von Giftstoffen und schädlichen Dämpfen. Sie dienen ausschließlich dem Schutz der anderen. Wenn man ausatmet oder nießen muss, verbleiben die Tröpfchen, die Bakterien und Viren enthalten können, in der Maske. Daher sollen Einwegmasken auch nur einmal verwendet werden und genähte Stoffmasken regelmäßig gewaschen werden.

 Unser Service

Wir nähen Ihnen keine Stoffmasken, aber Einwegmasken für den inzwischen ‚normalen‘ Alltag finden Sie bei uns im Programm. Für den Atemschutz – welche Maske benötigen Sie für welche Arbeit – rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern umfassend.

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